Goethe-Card

Abholung der Goethe-Card:

Nachdem ihr die Benachrichtigung erhalten habt, dass eure Goethe-Card abgeholt werden kann, könnt ihr diese im "Studien-Service-Center" am Campus Westend abholen.

Näheres erfahrt ihr unter folgendem Link:

http://www.uni-frankfurt.de/gc-abholung 

Nachdem ihr eure Karte abgeholt habt, müsst ihr diese validieren. 

 

Validierung der Goethe-Card:

Nachdem ihr euren Semesterbeitrag bezahlt habt, könnt ihr eure Karte validieren. Die Validierer befinden sich hierzu an mehreren Orten auf den Campus. Meistens sind die Validierer unter anderem in der Nähe der Mensen zu finden.

Durch das Validieren der Karte wird ihre Gültigkeit angezeigt und ihr könnt daher verschiedene Vorteile genießen. 

 

Vorteile der Goethe-Card:

  • Die Karte selbst dient als Semesterticket.
  • ID-Karte für die verschiedenen Bibliotheken auf den Campus. Mit dieser können Bücher ausgeliehen werden. 
  • Die Goethe-Card kann als Zahlungsmittel verwendet werden. Mit Hilfe einer EC-Karte kann Geld auf die Karte geladen werden. Mit dieser kann man in den Mensen oder für Kopien und Ausdrücke bezahlen. Wenn man die Drucker und Scanner auf den Campus verwenden möchte, wird sogar ein Guthaben auf der Karte benötigt.
  • Sie kann als Schlüssel für einige Schließfächer auf dem Campus, sowie als Türöffner verwendet werden (sobald man Schließberechtigungen für die entsprechenden Räume erhalten hat). 
  • Freier Eintritt zum "Palmengarten" in der Nähe des Campus Westend. 

 

Semesterticket:

Die Goethe-Card dient als Semesterticket, mit welchem ihr in ganz Hessen und ein bisschen darüber hinaus kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen könnt. Die Karte ist jedoch nicht gültig für IC oder ICE Züge

Weitere Informationen findet ihr unter den folgenden Links:

https://www.uni-frankfurt.de/50480310/Semesterticket

http://asta-frankfurt.de/astasemesterticket/basisinformation

http://asta-frankfurt.de/sites/default/files/dateien/neue-semesterticket-geltungsbereichkarte-ab-dem-sommersemester-2014/semesterticketgueltigkeitsbereich2014.pdf